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Dreiteilige Sekundarschule

Die Sekundarschule Uster ist in drei Abteilungen mit unterschiedlichen Anforderungen aufgeteilt. Die Schülerinnen und Schüler sind prüfungsfrei aufgrund einer Gesamtbeurteilung und der Übertrittsempfehlung der Primarlehrpersonen an die Sekundarschule übergetreten und wurden den Abteilungen A, B oder C zugewiesen.

Wechsel der Abteilungen

Die Abteilung kann – ohne zeitlichen Verlust – während des Jahres gewechselt werden. Ein Wechsel ist angezeigt, wenn ein Kind in einer anderen Abteilung besser gefördert werden kann. Dies kann eine Auf- oder eine Abstufung sein. Der Wechsel erfolgt aufgrund eines Antrages der Klassenlehrperson oder mit einem schriftlichen Gesuch der Eltern an die Schulleitung. Die Daten sind auf dem Link Termine Abteilungswechsel zu finden.

Bedingungen für einen Abteilungswechsel

Erst wenn sich die Schulleistungen, die Motivation und das Arbeitstempo einer Schülerin oder eines Schülers deutlich von denjenigen der Lerngruppe unterscheiden, ist ein Abteilungswechsel angezeigt. Die Klassenlehrpersonen streben eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern an. Wenn angenommen wird, dass eine Schülerin oder ein Schüler in einer anderen Abteilung der Sekundarschule besser gefördert werden kann, wird die Klassenlehrperson mit den Eltern rechtzeitig Kontakt aufnehmen. Für Eltern, welche ein Gesuch um Abteilungswechsel in Betracht zie­hen, ist ein vorgängiges Gespräch mit der Klassenlehrperson sinnvoll, um Auskunft über die Leistungsfähigkeit des Kindes zu erhalten.

Entscheid

Die Schulleitung überprüft das Gesuch. Sie entscheidet über den Wechsel der Abteilung.

Repetition

Repetitionen sind nicht vorgesehen. Sie sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Stützunterricht

Nach dem Wechsel in eine höhere Abteilung haben Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, Stützunterricht zu besuchen. Der Stützunterricht wird höchstens während eines Trimesters und durch Lehrpersonen der nächst höheren Stufe nach dem Abteilungswechsel erteilt. Ziel ist, fehlenden Schulstoff aufzuarbeiten, sofern die Lehrpersonen der nächst höheren Abteilung Lücken feststellen. Die betroffenen Lehrpersonen und die Schülerin / der Schüler vereinbaren gemeinsam den Stützunterricht. So kann während der Einarbeitungszeit flexibel und individuell auf die Bedürfnisse der Jugendlichen eingegangen werden. In der Regel haben alle Schülerinnen und Schüler Anrecht auf fünf Stützlektionen nach dem Wechsel in eine höhere Abteilung.

Zuteilungen während des Schuljahres

Zuteilungen während des Schuljahres (z.B. Neuzuzüge, Abteilungswechsel, Rückkehr aus dem Gymnasium) erfolgen durch die Schulverwaltung in Absprache mit der Schulleitung. Es können keine Zuteilungswünsche berücksichtigt werden.

Wegzug oder Austritt

Erfolgt ein Wegzug aus unserer Schulgemeinde, so sind die Eltern verpflichtet, der Schulverwaltung der Sekundarstufe frühzeitig eine schriftliche Abmeldung mit dem Abmeldeformular einzureichen, welches auf unserer Homepage unter Downloads zu finden ist. Der Eintritt eines schulpflichtigen Kindes in eine andere öffentliche Schule als diejenige des Wohnortes des Kindes, in eine Privatschule oder in ein Heim ist der Schulverwaltung rechtzeitig zu melden und mit einer Schulbestätigung zu belegen. Dies gilt auch für den Austritt aus einer solchen Schule.

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Sekundarschulverwaltung Uster
Winterthurerstrasse 18a
ZH 8610 Uster
Schweiz

Tel. work044 944 73 37 oder
Tel. 044 944 74 18