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Zuteilung

von Schülerinnen und Schüler in Schulhäuser und Klassen

Die Klassenzuteilung erfolgt aufgrund folgender Kriterien:
 

  • Ausgewogene Verteilung der Stufen (Niveaus) in den Schulhäusern
  • Ausgeglichene Klassenbestände
  • Möglichkeit für Abteilungswechsel
  • Wohnort der Schüler/innen
  • Schüler/innen mit besonderen Bedürfnissen
  • Empfehlung der Primarlehrpersonen
  • Wunsch der Eltern/Kinder bezüglich Geschwister (Zwillinge) der gleichen Stufe
  • Bestreben, Schülerinnen und Schüler von Aussenwachten (Freudwil, Wermatswil, Sulzbach, Riedikon) möglichst in Grüppchen zuzuteilen
  • Ausgeglichene gut durchmischte Klassenbestände (Mädchen/Knaben)

Zuteilungswünsche

  • Dem Wunsch, Geschwister der gleichen Stufe in die gleiche oder verschiedene Klassen einzuteilen, wird wenn immer möglich entsprochen
  • Gesundheitliche Gründe sind durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen
  • Versprechen und Zusagen (z.B. von Lehr- oder Drittpersonen an Eltern und Schüler/innen) sind für die Sekundarstufe nicht bindend
  • Wir bitten um Verständnis wenn nicht alle Wünsche berücksichtigt werden können
  • Bei Rückkehrern aus dem Gymnasium können keine Wünsche berücksichtig werden

Zuteilungswünsche

sind schriftlich und begründet an die Schulverwaltung, Winterthurerstrasse 18a, 8610 Uster zu richten

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Sekundarschulverwaltung Uster
Winterthurerstrasse 18a
ZH 8610 Uster
Schweiz

Tel. work044 944 73 37 oder
Tel. 044 944 74 18