Zuteilung
von Schülerinnen und Schüler in Schulhäuser und Klassen
Die Klassenzuteilung erfolgt aufgrund folgender Kriterien:
- Ausgewogene Verteilung der Stufen (Niveaus) in den Schulhäusern
- Ausgeglichene Klassenbestände
- Möglichkeit für Abteilungswechsel
- Wohnort der Schüler/innen
- Schüler/innen mit besonderen Bedürfnissen
- Empfehlung der Primarlehrpersonen
- Wunsch der Eltern/Kinder bezüglich Geschwister (Zwillinge) der gleichen Stufe
- Bestreben, Schülerinnen und Schüler von Aussenwachten (Freudwil, Wermatswil, Sulzbach, Riedikon) möglichst in Grüppchen zuzuteilen
- Ausgeglichene gut durchmischte Klassenbestände (Mädchen/Knaben)
Zuteilungswünsche
- Dem Wunsch, Geschwister der gleichen Stufe in die gleiche oder verschiedene Klassen einzuteilen, wird wenn immer möglich entsprochen
- Gesundheitliche Gründe sind durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen
- Versprechen und Zusagen (z.B. von Lehr- oder Drittpersonen an Eltern und Schüler/innen) sind für die Sekundarstufe nicht bindend
- Wir bitten um Verständnis wenn nicht alle Wünsche berücksichtigt werden können
- Bei Rückkehrern aus dem Gymnasium können keine Wünsche berücksichtig werden
Zuteilungswünsche
sind schriftlich und begründet an die Schulverwaltung, Winterthurerstrasse 18a, 8610 Uster zu richten