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Haus-/Pausenordnung

  1. Jugendlichen ist die Benützung des Pausenplatzes ausserhalb der Unterrichtszeit im Sommer bis 22 Uhr und im Winter bis 19 Uhr gestattet.

  2. Ausserhalb der Unterrichtszeit dürfen sich Schülerinnen und Schüler nur mit Erlaubnis der Lehrerschaft im Schulgebäude aufhalten.

  3. Das Verlassen des Schulareals ist während der Pausen untersagt. Über Ausnahmen entscheidet die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer.

  4. Auf dem gesamten Schulareal ist das Rauchen untersagt.

  5. Schulpflege und Lehrerschaft legen grossen Wert auf eine gewaltfreie Atmosphäre und gegenseitige Toleranz. Schülerinnen und Schüler sollen daher im Schulhaus auf einen guten sozialen Umgang achten. Auf allen Schulanlagen der Sekundarschule sind Waffen oder waffenähnliches Spielzeug strikt verboten.

  6. Spezialräume dürfen nur mit der Erlaubnis der Lehrerschaft betreten werden.

  7. Lärmen, Spielen, Rennen, Schleifen und Raufen sind im Schulgebäude verboten. Für mutwillige Beschädigungen an Schullokalen, Anlagen und Mobiliar haften die Fehlbaren.

  8. Es dürfen keine Schneebälle oder andere Gegenstände gegen Gebäude oder Personen geworfen werden.

  9. Im Schulhausgebäude muss das Handy abgeschaltet sein.

  10. Turnhallen dürfen nur mit sauberen Turnschuhen betreten werden.

Obige grundlegende Punkte werden durch weitere, schulhausspezifische Regelungen ergänzt und sämtlichen Schülerinnen und Schülern der entsprechenden Schulanlage abgegeben.

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