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Jokertage

Die Eltern können ihre Kinder im Umfang von max. 2 ganzen Tagen pro Schuljahr in eigener Kompetenz vom Unterrichtsbesuch dispensieren. Es können einzelne Tage oder ein Block zu 2 Tagen bezogen werden. Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag, auch wenn an jenem Tag der Unterricht nur während eines Halbtages stattfindet. Nicht benutzte Jokertage verfallen Ende Schuljahr.

Das Einziehen von Jokertagen muss allen betroffenen Lehrpersonen/Therapeuten eine Woche im Voraus mit dem Absenzenheft gemeldet werden. Eine Begründung ist nicht notwendig. Die Absenzenkontrolle der Jokertage liegt im Aufgabenbereich der Klassenlehrperson. Verpasste Stoffinhalte und Prüfungen müssen nachgeholt werden.

Jokertage können nicht eingesetzt werden am ersten Schultag des neuen Schuljahres, an gemeinsamen Schul- und Klassenveranstaltungen wie z.B. Projektwochen, Schulreisen, Klassenlager, Sporttage usw. .

Nicht unter die Regelung der Jokertage fallen Absenzen, die in der Volksschulverordnung gesetzlich geregelt sind, z.B. Krankheit, Unfall, besondere Vorkommnisse in der Familie (Todesfall, Hochzeit, etc.). Für solche Absenzen ist ein Dispensationsgesuch auszufüllen und an die auf dem Formular definierte Stelle zu richten. 

Link zum Absenzenwesen

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Sekundarschulverwaltung Uster
Winterthurerstrasse 18a
ZH 8610 Uster
Schweiz

Tel. work044 944 73 37 oder
Tel. 044 944 74 18