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Herzlich willkommen bei der Sekundarstufe Uster!

An der Sekundarstufe Uster gehen jeden Tag rund 1‘000 Schülerinnen und Schüler in eines unserer fünf Schulhäuser.

Wir freuen uns auf die über 250 neuen Schülerinnen und Schüler, die wir nach den Sommerferien begrüssen dürfen. Sie werden in ihren Klassen grosse Entwicklungsschritte machen und sich zusammen mit ihren Lehrpersonen auf ihre Berufswahl oder ihre weitere schulische Laufbahn vorbereiten.

Auf unserer Homepage - besonders unter Eltern-ABC - finden Sie alle Informationen und Formulare sowie die Links zu unseren Schuleinheiten.

Falls Sie etwas vermissen – zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Freundliche Grüsse

Sekundarstufe Uster

Erneuerungswahl für die Sekundarschulpflege für die Amtsdauer 2027-2030

Wahlanordnung

Die Sekundarschulpflege hat als wahlleitende Behörde mit Beschluss vom 26. Mai 2026 die Erneuerungswahl für

- neun Mitglieder der Sekundarschulpflege inkl. deren Präsidentin beziehungsweise Präsidenten (Mehrheitswahlverfahren)
für die Amtsdauer 2027-2030 auf Sonntag, 27. September 2026 angeordnet.

Die Wahlen werden gemäss Art. 5 Abs. 2 Gemeindeordnung der Sekundarschulgemeinde Uster sowie nach §§ 48 ff. (Mehrheitswahlverfahren) des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) an der Urne durchgeführt. Die Wahl erfolgt gemäss Art. 5 Abs. 3 Gemeindeordnung mit leerem Wahlzettel. Gestützt auf das GPR kommt ein Beiblatt zum Einsatz.

Für die Wahlen findet ein Vorverfahren statt (§§ 48 ff. GPR). Wahlvorschläge müssen bis spätestens Montag, 13. Juli 2026 16.00 Uhr, bei der Sekundarschulverwaltung an der Winterthurerstrasse 18a, 8610 Uster eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der Sekundarschulverwaltung eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 der Verordnung über die politischen Rechte, VPR).

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Stadt Uster hat (§ 23 GPR). Auf einem Wahlvorschlag dürfen höchstens so viele wählbare Personen genannt sein, als Stellen zu besetzen sind. Eine Person darf nur auf einem Wahlvorschlag und höchstens einmal genannt sein.

Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz «bisher», wenn sie das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit (z. B. Partei, politische Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen. Zudem kann zusätzlich oder anstelle des Vornamens der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).

Die Unterzeichnenden eines Wahlvorschlages müssen in der Stadt Uster stimmberechtigt sein. Sie geben Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse an und fügen ihre eigenhändige Unterschrift hinzu. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen und kann ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Der Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Personen unterzeichnet sein.

Wenn die Unterzeichnenden eines Wahlvorschlages keine zur Vertretung ermächtigte Person bezeichnen, gilt die erstunterzeichnende und, wenn diese verhindert ist, die zweitunterzeichnende Person als berechtigt, Vorschläge zurückzuziehen und andere Erklärungen abzugeben.

Wahlvorschlagsformulare können bei der Sekundarschulverwaltung, Winterthurerstrasse 18a, 8610 Uster, bezogen werden.

Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der oben aufgeführten Frist im Anzeiger von Uster veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, vom 15. Juli bis 22. Juli 2026, 16.00 Uhr (eingehend), können Wahlvorschläge geändert, zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Ein allfälliger zweiter Wahlgang wird am Sonntag, 29. November 2026, durchgeführt. Das Wahlergebnis des ersten Wahlgangs wird am Mittwoch, 30. September 2026, amtlich publiziert. Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für einen allfälligen zweiten Wahlgang. Bis zum Mittwoch, 7. Oktober 2026, 16.00 Uhr (eingehend), können gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge bei der Sekundarschulverwaltung eingereicht werden.

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 Satz 2 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Publikationen / Dokumente
Formular Wahlvorschlag 2026
Publikation im Anzeiger von Uster: Erneuerungswahl der Sekundarschulpflege für die Amtsdauer 2027-2030

Übertritt in die 1. Sekundarklasse, Schuljahr 2026/2027

Der Orientierungsabend fand am Mittwoch, 29. Oktober 2025 im Gemeinderatssaal, Stadthaus Uster statt. Hier finden Sie die Links für die wichtigen Informationen:

YouTube-Video zur Präsentation

Präsentation Orientierungsabend (PowerPoint)

Termine zum Übertritt

Broschüre Wegleitung

Kontaktdatenformular

Medienmitteilungen

Volksabstimmung vom 8. März 2026

Publikationen/Dokumente

www.uster.ch

 

Offene Stellen an der Sekundarstufe Uster

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