Abteilungswechsel
Organisation
Die Sekundarstufe Uster hat sich für die Dreiteilige Sekundarschule entschieden: Nach der sechsten Primarschulklasse werden die Schüler/innen der Abteilung A, B oder C zugewiesen.
Wechsel der Abteilungen und Fristen
Abteilungswechsel für einzelne Schüler/innen können zu den unten publizierten Terminen auf schriftliches Gesuch der Eltern oder auf Antrag der Klassenlehrperson einer anderen Abteilung zugeteilt werden (Auf- oder Abstufung). Zweite und dritte Klassen: Jeweils auf Semesterbeginn können einzelne Schüler/innen wie oben beschrieben Auf- oder Abgestuft werden.
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1. Klasse |
2./3. Klasse |
1. Klasse |
1./2. Klasse |
Gesuch/Antrag |
Fr 03.11.2023 |
Fr 12.01.2024 |
Fr 15.03.2024 |
Fr 07.06.2024 |
Entscheid der Schulleitung |
Di 07.11.2023 |
Mi 17.01.2024 |
Fr 15.03.2024 |
Fr 07.06.2024 |
Versand des Entscheids |
Mi 08.11.2023 |
Do 18.01.2024 |
Mo 18.03.2024 |
Mo 10.06.2024 |
Voraussichtlicher Abteilungswechsel |
Mo 04.12.2023 |
Mi 31.01.2024 |
Di 02.04.2024 |
Do 01.08.2024 |
Bedingungen für Abteilungswechsel (Auf / Abstufung)
Erst wenn sich die Schulleistungen, die Motivation und das Arbeitstempo der Schüler/innnen deutlich von denjenigen der Lerngruppe unterscheiden, ist ein Abteilungswechsel angezeigt.
Repetition
Repetitionen sind in der Regel nicht vorgesehen und nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Entscheid
Die Schulleitung überprüft das Gesuch der Eltern (mit Doppel an Klassenlehrperson) oder den Antrag der Klassenlehrperson (mit Doppel an die Eltern). Sie entscheidet über den Wechsel der Abteilung.
Zusammenarbeit
Die Klassenlehrpersonen streben eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern an.
Wenn angenommen werden muss, dass die Schüler/innen in einer anderen Abteilung der Sekundarschule besser gefördert werden kann, wird die Klassenlehrperson mit den Eltern rechtzeitig Kontakt aufnehmen.
Für Eltern, welche ein Abteilungswechselgesuch in Betracht ziehen, ist ein vorgängiges Gespräch mit der Klassenlehrperson sinnvoll, um Auskunft über die Leistungsfähigkeit des Kindes zu erhalten.
Stützunterricht
Nach dem Wechsel in eine höhere Abteilung haben Schüler/innen die Möglichkeit, Stützunterricht zu besuchen. Ein entsprechendes Antragsformular wird der neuen Klassenlehrperson mit der Mitteilung über den Abteilungswechsel zugestellt.
Rahmenbedingungen
Der Stützunterricht wird höchstens während eines Trimesters und durch Lehrpersonen der nächst höheren Stufe nach dem Abteilungswechsel erteilt. Ziel ist, fehlenden Schulstoff aufzuarbeiten, wenn die Lehrpersonen der nächst höheren Stufe Lücken feststellen. Die betroffenen Lehrpersonen und die Schüler/innen vereinbaren gemeinsam und nach Bedürfnis den Stützunterricht. So kann während der Einarbeitszeit flexibel und individuell auf die Bedürfnisse der Jugendlichen eingegangen werden. In der Regel haben alle aufgestuften Schüler/innen Anrecht auf fünf Stützlektionen.
Beschluss der Schulpflege der Sekundarstufe Uster vom 20.06.2000