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Abteilungswechsel

Organisation
Die Sekundarstufe Uster hat sich für die Dreiteilige Sekundarschule entschieden: Nach der sechsten Primarschulklasse werden die Schüler/innen der Abteilung A, B oder C zugewiesen.

Wechsel der Abteilungen und Fristen
Abteilungswechsel für einzelne Schülerinnen und Schüler können zu den unten publizierten Terminen auf schriftliches Gesuch der Eltern oder auf Antrag der Klassenlehrperson einer anderen Abteilung zugeteilt werden (Auf- oder Abstufung). 

Im ersten Schuljahr sind hierfür drei Termine vorgesehen (Ende November, Mitte April, Ende Schuljahr), in den folgenden Jahren jeweils noch zwei Termine (Ende Januar, Ende Schuljahr).

 

1. Klasse

2./3. Klasse

1. Klasse

1./2. Klasse

Gesuche oder Antrag an die Schulleitung bis:

Fr 14.11.2025

Fr 
09.01.2026

Fr 20.03.2026

Fr 05.06.2026

Entscheid der Schulleitung bis spätestens:

Di 25.11.2025

Do 
15.01.2026

Do 26.03.2026

Do 11.06.2026

Versand deswar Entscheids bis spätestens:

Mi 26.11.2025

Fr
16.01.2026

Fr 27.03.2026

Fr 12.06.2026

Abteilungswechsel bei Einigkeit (ohne Einsprache) am:

Mo 01.12.2025

Mo 02.02.2026

Di 05.05.2026

Mo 17.08.2026

Einsprachefrist bis spätestens:

Mo 08.12.2025 Mo 26.01.2026 Di 07.04.2026 Mo 22.06.2026

Anhörung durch Schulpflege ab:

Mo 08.12.2025 Mo 26.01.2026 Di 07.04.2026 Mo 22.06.2026

Behandlung Rekurs bei Einsprache an Schulpflegesitzung vom:

Di 16.12.2025 Di
03.02.2026
Di 14.04.2026 Di 30.06.2026
Zeugnisabgabe Woche 5 = Mo 26.01.2026 Woche 28 = Fr 10.07.2026

Abteilungswechsel (Auf / Abstufung)

Bedingungen
Erst wenn sich die Schulleistungen, die Motivation und das Arbeitstempo der Schülerinnen und Schüler deutlich von denjenigen der Lerngruppe unterscheiden, ist ein Abteilungswechsel angezeigt.

Repetition
Repetitionen sind in der Regel nicht vorgesehen und nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Entscheid
Die Schulleitung überprüft das Gesuch der Eltern (mit Doppel an Klassenlehrperson) oder den Antrag der Klassenlehrperson (mit Doppel an die Eltern). Sie entscheidet über den Wechsel der Abteilung.

Zusammenarbeit
Die Klassenlehrpersonen streben eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern an.

Wenn angenommen werden muss, dass die Schüler/innen in einer anderen Abteilung der Sekundarschule besser gefördert werden kann, wird die Klassenlehrperson mit den Eltern rechtzeitig Kontakt aufnehmen.

Für Eltern, welche ein Abteilungswechselgesuch in Betracht ziehen, ist ein vorgängiges Gespräch mit der Klassenlehrperson sinnvoll, um Auskunft über die Leistungsfähigkeit des Kindes zu erhalten.

Antrag an die Schulleitung
Formular: ,,Abteilungswechsel innerhalb der Sekundarstufe’’

Stützunterricht

Nach dem Wechsel in eine höhere Abteilung haben Schüler/innen die Möglichkeit, Stützunterricht zu besuchen. Ein entsprechendes Antragsformular wird der neuen Klassenlehrperson mit der Mitteilung über den Abteilungswechsel zugestellt.

Rahmenbedingungen
Der Stützunterricht wird höchstens während eines Trimesters und durch Lehrpersonen der nächst höheren Stufe nach dem Abteilungswechsel erteilt. Ziel ist, fehlenden Schulstoff aufzuarbeiten, wenn die Lehrpersonen der nächst höheren Stufe Lücken feststellen. Die betroffenen Lehrpersonen und die Schüler/innen vereinbaren gemeinsam und nach Bedürfnis den Stützunterricht. So kann während der Einarbeitszeit flexibel und individuell auf die Bedürfnisse der Jugendlichen eingegangen werden. In der Regel haben alle aufgestuften Schüler/innen Anrecht auf fünf Stützlektionen.

Beschluss der Schulpflege der Sekundarstufe Uster vom 20.06.2000

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