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Erneuerungswahl der Sekundarschulpflege für die Amtsdauer 2027–2030

Auf die erste Ausschreibung sind verschiedene Wahlvorschläge für die Erneuerungswahl der Sekundarschulpflege eingereicht worden. Es wird eine neue Frist bis Mittwoch, 22. Juli 2026, 16.00 Uhr, angesetzt, um die Wahlvorschläge zu ändern, zurückzuziehen oder neue Wahlvorschläge einzureichen.

Gestützt auf die Wahlanordnung vom 3. Juni 2026 sind für die Erneuerungswahlen der Sekundarschulpflege innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:

Als Mitglieder der Sekundarschulpflege:

Balmer Kunz Sabine, 1963, Bildungsrätin, Uster, bisher, FDP
Wahlvorschlag: Überparteilicher Wahlvorschlag der SVP, SP, FDP, GLP, Grüne, EVP, Mitte, EDU

Bigler Anina, 1984, dipl. Wirtschaftsprüferin, Sekundarlehrerin, Wermatswil, bisher, FDP
Wahlvorschlag: Überparteilicher Wahlvorschlag der SVP, SP, FDP, GLP, Grüne, EVP, Mitte, EDU

Bucher Margrit, 1966, Leiterin Finanzen und Dienste, Uster, bisher, SVP
Wahlvorschlag: Überparteilicher Wahlvorschlag der SVP, SP, FDP, GLP, Grüne, EVP, Mitte, EDU

Flühmann Manfred, 1959, Akad. Sozialmanager, selbst. Projektleiter, Uster, bisher, SP
Wahlvorschlag: Überparteilicher Wahlvorschlag der SVP, SP, FDP, GLP, Grüne, EVP, Mitte, EDU

Hauser Markus, 1969, Stadtweibel, Uster, BPU
Wahlvorschlag: BPU

Schmid Ulrich (Ueli), 1963, Leiter Informationssicherheit (CISO), Nänikon, SVP
Wahlvorschlag: Überparteilicher Wahlvorschlag der SVP, SP, FDP, GLP, Grüne, EVP, Mitte, EDU

Stammbach Matthias, 1964, Staatsanwalt, Uster, bisher, SP
Wahlvorschlag: Überparteilicher Wahlvorschlag der SVP, SP, FDP, GLP, Grüne, EVP, Mitte, EDU

Werder Erich, 1965, El. Ing. HTL, Uster, EV
Wahlvorschlag: Überparteilicher Wahlvorschlag der SVP, SP, FDP, GLP, Grüne, EVP, Mitte, EDU

Wüthrich Thomas, 1958, Historiker, Präsident European Prison Education Association, Uster, Grün
Wahlvorschlag: Überparteilicher Wahlvorschlag der SVP, SP, FDP, GLP, Grüne, EVP, Mitte, EDU

Zoller Urs, 1985, Wirtschaftsinformatiker Uni ZH, Projektleiter und Berater digitale Transformation, Wermatswil, GLP
Wahlvorschlag: Überparteilicher Wahlvorschlag der SVP, SP, FDP, GLP, Grüne, EVP, Mitte, EDU

Als Präsident der Sekundarschulpflege:

Schmid Ulrich (Ueli), 1963, Leiter Informationssicherheit (CISO), Nänikon, SVP
Wahlvorschlag: Überparteilicher Wahlvorschlag der SVP, SP, FDP, GLP, Grüne, EVP, Mitte, EDU

Gemäss § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) können innert einer Frist von sieben Tagen, bis spätestens Mittwoch, 22. Juli 2026, 16.30 Uhr, die eingereichten Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge bei der Schulpflege der Sekundarstufe Uster, Winterthurerstrasse 18a, 8610 Uster, eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde (Sekundarschulpflege Uster, Winterthurerstrasse 18a, 8610 Uster) eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 der Verordnung über die politischen Rechte, VPR).

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Stadt Uster hat (§ 23 GPR und Art. 5 der Gemeindeordnung, GO). Für das Präsidium der Sekundarschulpflege kann nur in Vorschlag gebracht werden, wer zugleich als Mitglied vorgeschlagen wird.

Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz «bisher», wenn sie das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit (z. B. Partei, politische Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen. Zudem kann der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).

Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Stadt Uster unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag pro Behörde unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Wahlvorschlagsformulare können bei der Sekundarstufe Uster, Winterthurerstrasse 18a, 8610 Uster, bezogen werden.

Sofern während der Frist von sieben Tagen die bereits eingereichten Wahlvorschläge nicht geändert oder zurückgezogen oder keine neuen Wahlvorschläge eingereicht werden, erfolgt keine weitere Publikation der Wahlvorschläge. Stimmen die Wahlvorschläge nach Ablauf der siebentägigen Frist nicht mit den heute veröffentlichten Wahlvorschlägen überein, werden die definitiven Wahlvorschläge am 29. Juli 2026 im Anzeiger von Uster amtlich publiziert (§ 53 Abs. 4 GPR).

Die Urnenwahl findet gemäss Wahlanordnung vom 3. Juni 2026 am Sonntag, 27. September 2026, statt.

Für die Erneuerungswahl der Sekundarschulpflege erhalten die Stimmberechtigten in Anwendung von § 55 Abs. 1 GPR einen leeren Wahlzettel und ein Beiblatt, auf welchem die Namen aller vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt sind.

Gegen diese Publikation kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 Satz 2 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Uster, 15. Juli 2026

Sekundarschulpflege Uster


Formular Wahlvorschlag 2026
Publikation vom 15.07.2026 im Anzeiger von Uster: Erneuerungswahl der Sekundarschulpflege für die Amtsdauer 2027-2030
Publikation vom 26.05.2026 im Anzeiger von Uster: Erneuerungswahl der Sekundarschulpflege für die Amtsdauer 2027-2030

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