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Gebietsbereinigung

Das neue Gemeindegesetz (GG) des Kantons Zürich verlangt, dass «Schulgemeinden, deren Gebiet nicht mit dem Gebiet einer oder mehrerer politischer Gemeinden übereinstimmt», ihr Gebiet an dasjenige der politischen Gemeinden anzupassen haben.

Die bestehenden beiden Oberstufen­gemeinden Uster und Nänikon-Greifensee erfüllen die Vorgabe von §178 des GG nicht. Die Ustermer Ortsteile Nänikon und Werrikon bilden zusammen mit Greifensee die von der Sekundarschulgemeinde Uster (SSU) unabhängige Oberstufenschulgemeinde Nänikon-Greifensee (OSNG) mit dem Oberstufen-Schulhaus Wüeri.

Zwischen der SSU und der OSNG konnte bislang keine Einigung gefunden werden, wie die Gebietsbereinigung umgesetzt werden kann.

Ein aktives Eingreifen des Bezirksrats Uster als Aufsichtsbehörde wird erwartet.

FAQ    

 

Die besten Rahmenbedingungen für unsere Kinder und Jugendlichen
Benno Scherrer, Präsident Sekundarstufe

Erschienen als Tribune im Anzeiger von Uster am 08.12.2021

In der politischen Debatte rund um die Grenzbereinigung in Nänikon dürfen wir den Blick auf das Wesentliche nicht zu verlieren: nämlich das Wohl der Schülerinnen und Schüler. In der Debatte um die Zukunft der Oberstufe in Nänikon steht genau das im Zentrum.

Unsere Kinder und Jugendlichen haben Anspruch auf eine optimale Bildung. Und es ist Aufgabe der Behörden, die bestmöglichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen und die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen.

Was aber sind denn nun die bestmöglichen Rahmenbedingungen für die heutigen und zukünftigen Oberstufenschülerinnen und -schüler aus Nänikon? Und was sind die gesetzlichen Grundlagen? Änderungen bezüglich Schulen lösen bei den Eltern Fragen aus. Die Behörden müssen diese klären - und erklären. Sie müssen konkrete Lösungsvorschläge anbieten.

Die vom Kantonsrat mit dem neuen Gemeindegesetz verlangte Grenzbereinigung und die damit verbundene Modernisierung der Strukturen und der Schule bietet viele Chancen.

In erster Linie für die Schülerinnen und Schüler selbst. Sie erhalten Bildung aus einer Hand – vom Kindergarten bis zur Sekundarschule. Dazu gehören durchgehende pädagogische Konzepte und ein breiteres Leistungsangebot. Das Schulhaus Wüeri soll selbstverständlich weiterhin als Schulhaus genutzt werden, für die Kinder und Jugendlichen aus Nänikon und Werrikon. Niemand hat ein Interesse daran, ganze Klassen aus Nänikon in einem weit entfernten Ustermer Schulhaus zu unterrichten. 

Das neue Gemeindegesetz verlangt moderne Strukturen. Und neue Strukturen bieten eine Chance. Diese wollen wir ergreifen, von Seiten der Sekundarstufe Uster und der Stadt Uster. So können sich auch im Verwaltungsbereich Synergien und Effizienzsteigerungen ergeben. Die dadurch frei gespielten Ressourcen können im Schulbetrieb eingesetzt werden.

Und schliesslich ermöglicht die Grenzbereinigung die Entflechtung der heute verzahnten politischen Zuständigkeiten. Denn diese sind weder zeitgemäss noch effizient. Zudem widersprechen sie dem Gemeindegesetz, das klare Zuständigkeiten fordert. Eine Gemeinde soll alle wichtigen Dienstleistungen aus einer Hand für alle Einwohnerinnen und Einwohner erbringen. Und eine der wichtigsten Leistungen einer Gemeinde ist die Schule.

Wir möchten das Beste für unsere Schülerinnen und Schüler, in Uster und in den Ustermer Aussenwachten Nänikon und Werrikon.

 

29.01.2021 Grenzbereinigung

 

 

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